Einkommensgerechte Kostenverteilung – Nachtrag

Einkommensgerechte Kostenverteilung – Nachtrag

17. Dezember 2019 0 Von Boris Biba

Im letzten Beitrag ging es um die Frage wie Kosten fair verteilt werden können. Es wurden drei Methoden vorgestellt und anhand einer Mietkostenverteilung erklärt. Es ist sinnvoll, den letzten Beitrag zuerst zu lesen. Ich habe ein paar Hinweise bekommen, deshalb soll es in diesem Beitrag nochmal um den Sinn der letzten Methode gehen:

Die Einkommensgerechte Kostenverteilung

Wie der Name ja schon sagt, geht es um die Verteilung von Kosten ausgehend vom jeweiligen Einkommen. Die Methode hat immer dann Sinn, wenn Kosten auf mehrere Personen aufgeteilt werden müssen, diese Personen aber unterschiedlich viele Mittel zur Verfügung haben.

Der größte Kritikpunkt an dieser Methode ist wahrscheinlich, dass es unfair wirkt, wenn jemand der eine Sache gleich viel nutzt wie andere, mehr dafür zahlt. Aber der Grundgedanke hinter dieser Methode ist nicht nur die Fairness (obwohl diese natürlich auch eine Rolle spielt). Es geht auch darum als Gruppe etwas zu erreichen, das für den Einzelnen sehr teuer wäre (auch für den, mit dem höchsten Einkommen).

Angenommen ein Päärchen zieht zusammen und hat unterschiedlich hohe Einkommen. Person 1 hat das höhere Einkommen, Person 2 das niedrigere. Nun hat Person 1 einen bestimmten Lebensstandard auf den sie nicht verzichten möchte, den sich Person 2 aber so nicht leisten könnte.

Eine gleichmäßige Verteilung der Kosten entfällt also, da diese für Person 2 nicht tragbar ist.

Eine Verteilung nach Nutzung ist auch nicht sinnvoll, denn es wollen ja beide im gleichen Maße ihren gemeinsamen Haushalt nutzen.

Bleibt noch die EgK.

Aber warum sollte sich Person 1 darauf einlassen?

Rein kostentechnisch hat Person 1 einen Nachteil. Die Gesamtkosten steigen, der Lebensstandard bleibt gleich und der Anteil den Person 1 tragen muss, ist im Verhältnis zum Anteil von Person 2 größer.

Nicht ganz. Es kann sich rein kostentechnisch für Person 1 lohnen:
Es steigen zwar die Gesamtkosten, aber diese muss Person 1 nun nicht mehr alleine tragen, dadurch reduzieren sich die Kosten auch für Person 1. Unter Umständen wäre es sogar möglich den Lebensstandard des Päärchens weiter zu erhöhen, z.B. durch eine schönere Wohnung, die auch für Person 1 alleine zu teuer wäre.

Das EgK ist nicht dafür gedacht, nur die Einkommensschwachen zu stützen, sondern jedem Einzelnen in der Gruppe einen Mehrwert zu bieten. Wenn die Einkommensschwachen nicht mitzahlen, wird es für die Einkommensstarken auch zu teuer. Wenn alle gleich viel zahlen bedroht das die Existenz der Einkommensschwachen, was wiederrum dazu führt, dass sie gar nicht mit zahlen. Nicht in allen Situationen ist eine Kostenverteilung nach der jeweiligen Nutzung möglich/sinnvoll.

Ein weiterer Punkt der Überlegung kann sein, dass sich für Einkommensschwache die Möglichkeit bietet sich an den Kosten in angemessener Weise zu beteiligen ohne die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu gefährden.

Abgesehen von den finanziellen Vorteilen ist es vielleicht für die ein oder andere Beziehung schön zu wissen, wenn sich alle Partner im Rahmen ihrer Möglichkeiten fair beteiligen können ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben oder in Not zu geraten.

Durch eine Einkommensgerechte Kostenverteilung entsteht also eine Win-Win-Situation in der sich alle Beteiligten auf Augenhöhe begegnen können.

Selbstverständlich hängt die Anwendbarkeit auch von den Zielen der Beteiligten ab: Will jemand nur die eigenen Kosten möglichst gering halten? Will jemand für alle den größten Nutzen erreichen? Oder hat jemand vielleicht gar kein Interesse an bestimmten Dingen und will sich daher nicht beteiligen? – Die Entscheidung kann nur im konkreten Fall getroffen werden.