Fehler bei der Europawahl

Fehler bei der Europawahl

4. Juli 2019 0 Von Boris Biba

Über Verwandte wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass in einem Altenheim keine Wahlbenachrichtigungen an die Bewohner verteilt wurden. Natürlich ist eine fehlende Wahlbenachrichtigung kein Grund nicht wählen zu gehen, da man theoretisch auch mit dem Personalausweis in Wahllokal gehen dürfte oder die Briefwahl auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte beantragen kann. Es ist allerdings etwas komplizierter. Und gerade wenn Senioren, denen der Alltag in manchen Bereichen immer schwerer fällt, der Weg zur Wahlurne verkompliziert wird sollte man aufmerksam werden. Da ich die Vorwürfe (aufgrund der großen Entfernung) nicht selbst überprüfen kann, habe ich die dortige Lokalpresse informiert, in der Hoffnung, dass der Sache nachgegangen wird.

In diesem Beitrag will ich erklären, was man tun kann, wenn man vermutet, dass bei der vergangenen Europawahl etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Allgemein:

  • Jeder Wahlberechtigte kann eine Wahlprüfung bzw. ein Wahlprüfungsverfahren beantragen.
  • Der Einspruch muss schriftlich beim Bundestag eingereicht und begründet werden.
  • Es kann auch eine Gruppe von Wählern einen Einspruch gegen die Wahl erheben, in diesem Fall sollte ein Bevollmächtigter genannt werden, der die Kommunikation mit dem Bundestag übernimmt.
  • Es gilt eine Frist von 2 Monaten nach dem Wahltag, d.h. bis zum 25. Juli 2019 im Fall der Europawahl.
  • Das Wahlprüfungsverfahren ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt.

Wie geht man vor?

Zunächst muss ein Schreiben formuliert werden in dem möglichst genau begründet wird, warum die Wahlrechte der Wahlberechtigten verletzt wurden. Wenn man als Gruppe auftritt ist es Sinnvoll eine Unterschriften- und Namensliste anzuhängen und eine/n Bevollmächtigte/n zu ernennen. Als Betreff sollte man im konkreten Fall eine Formulierung wählen wie “Einspruch zur Wahl des europäischen Parlaments vom 26. Mai 2019” Das Schreiben sollte an den Bundestag adressiert sein. Genauer an den Ausschuss für Wahlprüfung:

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Wer ganz sicher gehen will, dass der Fall bearbeitet wird kann zusätzlich versuchen die Abgeordneten im Ausschuss direkt zu kontaktieren. Diese haben außerdem erheblichen Einfluss darauf, wie der Einspruch dem Bundestag präsentiert wird.

Nach Erhalt des Einspruchs wird der Ausschuss den Vorwurf prüfen und anschließend dem Bundestag vorlegen. Das Plenum entscheidet dann ob und wie auf den Einspruch reagiert wird.

Gegen diese Entscheidung kann mit einer weiteren Frist von 2 Monaten (nach der Entscheidung im Bundestag) Einspruch beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Das nennt man dann eine Wahlprüfungsbeschwerde. Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht ob der Beschluss im Bundestag zu dem jeweiligen Einspruch rechtens war.

Es ist natürlich sehr unwahrscheinlich, dass die Wahl aufgrund von ein paar fehlenden Wahlbenachrichtigungen/Stimmen oder kleineren Auszählungsfehlern wiederholt wird. Dennoch spielt die Dokumentation und das Melden dieser Vorkommnisse für die Demokratie eine große Rolle. Es muss klar sein, dass solche Dinge ganz genau beobachtet werden und dass Maßnahmen ergriffen werden, sie das nächste Mal zu unterbinden.

Wenn weitere Fragen auftauchen oder du von einem Fall weißt in dem vielleicht das Wahlrecht verletzt wurde, dann schreib mir gerne eine Email an info@borisbiba.de.