Wahl des Parlaments der Europäischen Union 2019

Wahl des Parlaments der Europäischen Union 2019

19. April 2019 0 Von Boris Biba

In diesem Artikel will ich auf folgende Punkte der sogenannten Europawahl eingehen:

  • Was wird gewählt?
  • Wie wird gewählt?
  • Wann wird gewählt?
  • Was ist und welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Was wird gewählt?

In der Europawahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Europäischen Union gewählt. Die Europäische Union untergliedert sich u.a. in fünf wichtige Institutionen: Die EU-Kommission, den EU-Rat, den Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und eben das EU-Parlament. Während sich Kommission, Rat und Gerichtshof aus den Regierungen/Parlamenten der Mitgliedsstaaten bilden bzw. von diesen berufen werden, wird das EU-Parlament direkt und demokratisch von den EU-Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Wie wird gewählt?

Wie die nationalen Wahlen in Deutschland sonst auch, ist die Wahl zum EU-Parlament allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleich.

  • Allgemein: Jeder, der das Wahlalter erreicht hat, darf wählen. Unabhängig von seiner Stellung in der Gesellschaft.
  • Frei: Es ist eine freie Entscheidung wen man wählt. Es darf keinen Druck geben die eine oder andere Partei zu wählen und es darf keine Bestrafung für bestimmte Wahlentscheidungen stattfinden.
  • Geheim: Wen Wählerinnen oder Wähler wählen ist geheim. Man nicht verpflichtet anderen zu sagen wen man wählt und niemand darf in irgendeiner Form überprüfen wer für wen seine Stimme abgegeben hat.
  • Unmittelbar: Der Wähler wählt selbst die Partei die dann auch ins Parlament einzieht, es gibt keine indirekte Wahl z.B. durch Wahlmänner.
  • Gleich: Jeder Wähler hat die gleiche Anzahl von Stimmen. Im Fall der EU-Wahl eine Stimme.

(UPDATE: Ich bitte um Entschuldigung, die Wahl zum Europaparlament ist nicht gleich, es gibt verschiedene Wahlsysteme in denen manchmal nur Parteien gewählt werden und z.B. manchmal Vorzugsstimmen gelten, d.h. die Wähler haben manchmal eine und manchmal mehrere Stimmen.)

Die EU-Wahl ist eine sogenannte Verhältniswahl, d.h. dass die Stimmen für eine Partei im Verhältnis zu allen abgegebenen gültigen Stimmen gewichtet werden. Außerdem stehen den verschiedenen Mitgliedsstaaten, abhängig von ihrer Bevölkerungszahl, unterschiedlich viele Plätze im Parlament zu.

Deutschland hat z.B. 96 Plätze um die die deutschen Parteien wetteifern.

Für die Europawahl 2019 gilt in Deutschland keine Sperrklausel, d.h. auch kleine Parteien können in das Europaparlament einziehen, wenn sie gewählt werden und nach dem Berechnungsverfahren einen Sitz erhalten.

Weitere Infos zum Berechnungsverfahren findet man hier.

Es gibt zwei Möglichkeiten zu wählen:

  1. Persönlich im Wahlbüro
  2. Durch Briefwahl

Als deutsche/r EU-Bürgerin oder -Bürger bekommst du eine Wahlbenachrichtigung mit der Post zu deiner gemeldeten Wohnadresse. Auf dieser Benachrichtigung steht das Wahllokal in dem du am Wahltag deine Stimme abgeben kannst. Alternativ kannst du über die Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen.

In Deutschland kannst du für die EU-Wahl keinen Bevollmächtigten benennen der die Wahl für dich durchführt.

Mit deiner einen Stimme wählst du eine Partei auf dem Wahlzettel. Unter der Partei auf dem Wahlzettel steht eine Liste von Namen, der von der Partei aufgestellten Kandidaten. Auf dem Wahlzettel darfst du nur ein Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kreis machen, sonst wird der Wahlzettel in der Regel ungültig.

Ein Auszug aus dem Musterstimmzettel für die Europawahl in Bayern:

https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/europawahlen/euw19_musterstimmzettel.pdf

Wann wird gewählt?

Der Wahltermin in Deutschland ist der 26. Mai 2019. An diesem Sonntag haben die Wahllokale zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Wer per Briefwahl wählt, muss darauf achten, dass der Wahlzettel spätestens bis zum 26. Mai um 18 Uhr im zuständigen Rathaus ankommt.

Was ist und welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Gemäß der Gewaltenteilung kann man die Rollen der jeweiligen EU-Organe folgendermaßen zuordnen:

Exekutive (also die ausführende Gewalt): EU-Kommission und EU-Rat mit verschiedenen Kompetenzbereichen.

Judikative (also die rechtsprechende Gewalt): Gerichtshof der Europäischen Union

Legislative (also die gesetzgebende Gewalt): EU-Parlament

Das EU-Parlament erfüllt – ähnlich wie die Parlamente auf den nationalen Ebenen – die Rolle der gesetzgebenden Gewalt. D.h. in ihm werden Regelungen, Richtlinien und Gesetze erarbeitet und über sie abgestimmt. Diese Regelungen, Richtlinien und Gesetze beeinflussen letztlich auch die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten. Je mehr Stimmen also eine Partei bei der Wahl bekommt, desto größer ist ihr Einfluss auf die Gesetzgebung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten.

Eine weitere wichtige Rolle des EU-Parlaments ist die Aufsichtsfunktion:

Als einziges direkt gewähltes Organ der EU kontrolliert es alle anderen EU-Organe z.B. hat es die Möglichkeit Untersuchungsausschüsse zu berufen oder durch einen Misstrauensantrag die EU-Kommission abzusetzen. Es muss außerdem den Haushalt, also die Ausgaben der EU genehmigen.

Durch diese Aufgaben spielt es eine wesentliche Rolle im rechtsstaatlichen Gefüge der Europäischen Union, entsprechend wichtig ist natürlich auch die EU-Wahl.