Deine Stimme bei der Europawahl 2019

Deine Stimme bei der Europawahl 2019

21. Mai 2019 0 Von Boris Biba

Dieser kurze Artikel dreht sich um deine Stimme bei der Europawahl 2019. Denn obwohl jede/r eine Stimme hat (manche EU-Bürger/innen haben sogar mehrere), hat diese Stimme unterschiedliches Gewicht und kann abhängig vom Berechnungsverfahren und den Sperrklauseln sogar verfallen. Hier also nochmal ein paar Infos zusammengefasst:

Das Gewicht der Stimmen

Bei der Europawahl hat jede/r EU-Bürger/in eine oder zwei Stimmen. Mit dieser wählt er/sie auf seinem Wahlzettel eine Partei (und wenn im Wahlsystem sogenannte „Vorzugsstimmen“ vorgesehen sind einen Kandidaten). Das Gewicht dieser Stimme(n) im Europaparlament wird durch zwei Faktoren beeinflusst: Die Einwohnerzahl und die Anzahl der Sitze des jeweiligen Landes im Parlament.

Beide Faktoren bedingen sich auch gegenseitig. Je mehr Einwohner ein EU-Mitgliedsstaat hat, desto mehr Sitze hat er im Parlament. Diese Sitzverteilung ist zwar unabhängig von der Wahl, aber sie entspricht nicht ganz proportional der Bevölkerung, da das Parlament sonst zu groß werden würde. Ab einer gewissen Größe wäre es nicht mehr Arbeitsfähig. Deshalb vertreten die Abgeordneten aus bevölkerungsstärkeren Ländern mehr Menschen. In Deutschland vertritt bei der Wahl 2014 ein/e Abgeordnete/r z.B. 854.167 Menschen. Ein/e Abgeordnete/r in Malta hingegen vertritt “nur” 66.667 Menschen. Trotzdem haben die Abgeordneten im Parlament alle gleich viel zu bestimmen. Das soll verhindern, dass kleine Länder bei Abstimmungen übermäßig benachteiligt werden.

Weil das so ist, wird die EU-Wahl auch manchmal als „nicht gleich“ bezeichnet. Darüber kann man jedoch streiten, denn auch wenn die Sitzverteilung einen Einfluss darauf hat, wie viele Menschen ein/e Abgeordnete/r vertritt hat jeder dieser Menschen gleich viele Stimmen. Nämlich eine.

Verschiedene Berechnungsverfahren ein Ergebnis

Nach der Stimmabgabe fließt die Stimme in das Berechnungsverfahren ein mit dem festgelegt wird, wie viele Sitze (von den Sitzen die dem jeweiligen Land zustehen) eine Partei bekommt. Um das ganze komplizierter zu machen haben die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Berechnungsverfahren. Diese verfolgen mit kleinen aber wichtigen Unterschieden das gleiche Ziel: Nämlich die gewählten Parteien auf die vorhandenen Sitze aufzuteilen. Weil ich mir selber schwer getan habe das Berechnungsverfahren ganz zu verstehen hat ein Freund hier das Berechnungsverfahren für Deutschland anschaulich erklärt.

David ist ein Bioinformatiker, der auf seinem Blog über Informatik und manchmal wie ich über andere Themen schreibt. Da ich das Berechnungsverfahren nicht ganz kapiert hatte und wir sowieso mal ein „Crossover“ mit unseren Blogs machen wollten, hat sich dieses Thema angeboten.

https://raspository.com/

Sperrklauseln & Stimmverfall:

Eine Sperrklausel ist eine Mindestprozentzahl an Stimmen, die eine Partei bekommen muss um ins Parlament einziehen zu dürfen. In Deutschland gibt es für die Europawahl 2019 keine Sperrklausel. Aber sie wird vermutlich nach der Wahl eingeführt, da sich die Mitgliedsstaaten darauf verständigt haben eine Sperrklausel zwischen 2 und 5 % für die Wahlen 2024 einzuführen.
Bereits jetzt gelten in vielen Mitgliedsstaaten Sperrklauseln.
Wenn die Partei die man gewählt hat mit ihrem Anteil an den Gesamtstimmen die Sperrklausel nicht überwindet, verfallen alle Stimmen die sie erhalten hat. Kleine Parteien werden dadurch benachteiligt, weshalb die Einführung der Sperrklausel umstritten ist.
Aber auch wenn es keine Sperrklausel gibt, können Stimmen verfallen. Nämlich dann, wenn eine Partei so wenige Stimmen bekommt, dass sie auch durch Rundungen im Berechnungsverfahren keinen Sitz bekommt. Das habe ich auch hier unter „Weitere Überlegungen“ erklärt.